Grundstücksentwässerung – das sollten Sie wissen und beachten
Die Grundstücksentwässerung lässt sich in den privaten und den öffentlichen Bereich unterteilen. Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf das Satzungsgebiet der Stadt Goslar. Je nach Satzungsgebiet können hiervon abweichende Regelungen gelten. Die zum Anschluss notwendigen Bauwerke zählen zu den Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Verantwortung für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Anpassung und Unterhaltung obliegt der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer beziehungsweise der Erbbauberechtigten. Sofern Anschlusskanäle außerhalb von Baugebietserschließungen nicht vorhanden sind, ist die Herstellung auf Veranlassung und Kosten des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin von einem zertifizierten Tiefbauunternehmen vorzunehmen.
Das Prinzip der Grundstücksentwässerung
Die Grundstücksentwässerungsanlage umfasst alle privaten Bereiche der Entwässerungsanlage einschließlich der Hausanschlusskanäle für Schmutz- und Regenwasser. Die Revisionsschächte dienen der Wartung und Kontrolle sowie der Sanierung der Schmutz- und Regenwasserleitungen und der Hausanschlusskanäle. Die Anschlusskanäle bilden die Verbindung der öffentlichen Schmutz- und Regenwasserkanalisation mit den auf dem Privatgrundstück befindlichen Entwässerungsanlagen.
Kosten Grundstücksentwässerung
Die Kosten für den Anschlusskanal sind abhängig von der Art der Oberfläche, der erforderlichen Tiefe und Länge sowie der Firmenauswahl. Wir empfehlen, mindestens drei Kostenangebote von zertifizierten Tiefbauunternehmen einzuholen und sie zu vergleichen. Außerdem ist darauf zu achten, dass vor der Leitungsverlegung innerhalb des Grundstücks die Anschlusskanäle im öffentlichen Bereich hergestellt werden.